Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen der geistigen, der körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung eine besondere Unterstützung benötigen, können in der Schule eine Schulbegleitung bekommen.
Im Rahmen des neuen Verfahrens (gültig seit Schuljahr 2015/2016) unterscheiden wir zwei Zielgruppen:
1. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung eine Schulbegleitung benötigen |
2 . Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, die eine Schulbegleitung benötigen. |
Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Unterstützungsbedarf haben, bitten wir Sie uns unter
- 040 – 42812-1442 / – 8031 ReBBZ-Sekretariat
anzurufen.